Die Kirchenältesten bilden zusammen mit der Pfarrerin den Gemeindekirchenrat.
Der Gemeindekirchenrat leitet die Gemeinde.
Er legt die Richtung und die Ziele der Gemeindearbeit fest.
Die Kirchenältesten prägen mit Ideen und Engagement entscheidend das Gemeindeleben.
Der Gemeindekirchenrat ist für die Geschäftsführung der Gemeinde verantwortlich. Er beschließt Satzungen (z. B. Friedhofssatzung) und den Haushalt.
Die Kirchenältesten werden jeweils für sechs Jahre (Amtsperiode 2018-2024) in dieses Ehrenamt gewählt.
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